Gebühren Mitgliedschaft
Stand 2020
Einmalige Aufnahmegebühr | EUR |
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Erwachsene | 155,– |
Ehepartner/in oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende/r Parter/in eines Vereinsmitglieds | 55,– |
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 50,– |
Schüler/innen, Auszubildende, Studentinnen/Studenten (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) | 50,– |
Kinder von Vereinsmitgliedern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 20,– |
Geschwister von Vereinsmitgliedern (sofern das Mitglied und deren/dessen Geschwister das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) | 20,– |
Eltern von Vereinsmitgliedern | 100,– |
Wiederaufnahme von Erwachsenen | 50,– |
Wiederaufnahme von Jugendlichen | 20,– |
Jährlicher Mitgliedsbeitrag | EUR |
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Erwachsene | 80,– |
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 50,– |
Schüler/innen, Auszubildende, Studentinnen/Studenten (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) | 50,– |
3. und 4. Mitglied bei Familienmitgliedschaften (für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 25,– |
5. Mitglied bei Familienmitgliedschaften (für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 0,– |
Wichtig: Arbeitsstundenregelung
Jedes aktive Vereinsmitglied hat im Jahr 20 Arbeitsstunden zu leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden müssen von uns in Rechnung gestellt werden.